Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem, auch „Whistleblowing-System“ genannt, stellt ein System zur Meldung von Compliance-Verstößen bei der GREATSTAFF GMBH dar. Es handelt sich um einen wichtigen Baustein des Compliance-Management-Systems.

Unser Hinweisgebersystem steht allen Mitarbeitenden der GREATSTAFF GMBH sowie Personen offen, die mit der GREATSTAFF GMBH aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen und die Rechtsverstöße melden wollen, die im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit für die GREATSTAFF GMBH begangen wurden.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem der Meldung spezifischer Compliance-Verstöße, nicht aber der Abgabe allgemeiner Beschwerden dient.

Ein Compliance-Verstoß liegt immer dann vor, wenn Mitarbeitende der GREATSTAFF GMBH gegen geltendes nationales Recht und geltendes Recht der Europäischen Union, unternehmensinterne Richtlinien oder die Unternehmenswerte der GREATSTAFF GMBH verstoßen.

Compliance-Verstöße können von unzulässiger Geschenkannahme über Datenschutzverletzungen bis hin zum Betrug reichen. Wichtig ist, dass der jeweilige Anfangsverdacht immer ausreichend begründet ist.

Grundsätzlich sollten Hinweise zuerst an die interne Meldestelle herangetragen werden. Damit der Hinweis ordnungsgemäß untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Bitte beachten Sie deshalb bei Ihrer Meldung die fünf sogenannten W-Fragen:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Wichtig ist, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Natürlich kann auch hierbei die komplette Kommunikation über das Hinweisgebersystem erfolgen. Die Hinweise werden absolut vertraulich durch das Compliance-Team behandelt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz einen Hinweis abzugeben.

Compliance-Verstöße können von unzulässiger Geschenkannahme über Datenschutzverletzungen bis hin zum Betrug reichen. Wichtig ist, dass der jeweilige Anfangsverdacht immer ausreichend begründet ist.

1. Hinweisgebende, die zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße der Wahrheit entsprechen, darf nicht wegen des Hinweises gekündigt werden und sie müssen auch keine sonstigen Nachteile befürchten, selbst wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet erweist.

2. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme und/oder nachweislich wissentlicher Weitergabe falscher oder irreführender Informationen bleibt die Prüfung disziplinarischer Maßnahmen und/oder zivil-/strafrechtlicher Schritte vorbehalten.

3. Die von der Meldung betroffenen Personen werden geschützt und unterstützt, wenn und so lange ihre schuldhafte Beteiligung an einem Compliance-Verstoß nicht nachgewiesen ist.

Compliance-Verstöße können von unzulässiger Geschenkannahme über Datenschutzverletzungen bis hin zum Betrug reichen. Wichtig ist, dass der jeweilige Anfangsverdacht immer ausreichend begründet ist.

Kontakt

Verstöße können Sie über folgendes Formular, über unsere Kontaktdaten oder in einem vorher vereinbarten persönlichen Termin mit uns melden.

Kontaktdaten für Hinweise

GREATSTAFF GMBH
Hinweisgeberstelle
Werinherstraße 43
81541 München

Tel. 089/14 33 22 820
[email protected]